Rahmenbedingungen

  • nach telefonischer Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Erstgespräch, in dem ein gegenseitiges Kennenlernen und die Abklärung, ob ein gemeinsamer Arbeitsprozess gewünscht ist im Vordergrund stehen.
  • die Dauer einer Therapieeinheit beträgt 50 Minuten
  • Absageregelung: Die Absage einer Therapieeinheit ist bis spätestens 24 Stunden vorher per SMS zu tätigen.
  • Eine Refundierung des Kostenanteils der Krankenkassen ist bei mir derzeit nicht möglich.

Zum Beruf der PsychotherapeutIn

  • Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich und steht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z.B. dem medizinischen und der klinisch-psychologischen Behandlung
  • Die psychotherapeutische Tätigkeit ist im Psychotherapiegesetz geregelt, unter anderem ist hierbei die Verschwiegenheitspflicht einer PsychotherapeutIn und die Ausbildungsordnung geregelt, die unter anderem bestimmt, dass nur Personen die ein Mindestalter und einen Quellenberuf/Quellenstudium aufweisen und ein Zulassungsverfahren bestehen für diese Berufsausbildung zugelassen werden.
  • Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass ein Großteil der Ausbildung des Fachspezifikums bereits absolviert wurde und Lehrsupervision verpflichtend ist. Das heißt ein anerkannter Lehrtherapeut reflektiert und supervidiert den Therapieprozess.