Rahmenbedingungen

  • nach telefonischer Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Erstgespräch, in dem ein gegenseitiges Kennenlernen und die Abklärung, ob ein gemeinsamer Arbeitsprozess gewünscht ist im Vordergrund stehen.
  • die Dauer einer Therapieeinheit beträgt 50 Minuten
  • Absageregelung: Die Absage einer Therapieeinheit ist bis spätestens 24 Stunden vorher per SMS zu tätigen.
  • Eine Refundierung des Kostenanteils der Krankenkassen ist bei vorliegender Bestätigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie durch Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt möglich. Das Formular dafür lautet: "§135 ärztliche Untersuchung vor Inanspruchnahme von Psychotherapie". Aktuell werden folgende Tarife pro Einheit refundiert: ÖGK (vormals GKK)- 33,70€ ; SVS-45€ ; BVAEB- 46,60€; eventuell haben Sie eine Privatversicherung, die einen Teil der Kosten übernimmt;
  • WS-Plätze (Psychotherapie als Sachleistung ohne eigenen Kostenanteil) für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln (Bundesland Salzburg) ist je nach Kapazität bei mir möglich (nähere Informationen über ARGE Psychotherapie Salzburg)- bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Zum Beruf der PsychotherapeutIn

  • Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich und steht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z.B. dem medizinischen und der klinisch-psychologischen Behandlung.
  • Die psychotherapeutische Tätigkeit ist im Psychotherapiegesetz geregelt, unter anderem sind hierbei die Regeln zur Verschwiegenheitspflicht einer PsychotherapeutIn und die Ausbildungsordnung festgelegt. Die derzeitige Ausbildungsordnung bestimmt unter anderem, dass nur Personen die ein Mindestalter und einen Quellenberuf/Quellenstudium aufweisen und ein bestandenes Zulassungsverfahren absolvieren für diese Berufsausbildung zugelassen werden.